Bitte entnehmen Sie genaue Informationen zum Behandlungshonorar je nach Kostenträger:

 

Gesetzlich Krankenversicherte

 

Die Kostenübernahme erfolgt direkt durch Ihre Krankenkasse, ohne dass Sie etwas dazutun müssen. Lediglich ist das Vorlegen Ihrer Versichertenkarte einmal pro Quartal notwendig.

 

 

Privatversicherte/ Beihilfe

 

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Stundensatz (50 min) für Psychotherapie bei Privatpatienten beträgt 100,55 Euro. Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder von der Beihilfe erstattet. Bitte setzen Sie sich zur Klärung der Kostenübernahme vorab mit Ihrer Krankenversicherung direkt in Verbindung. Entsprechende Antragsformulare werden Ihnen von Ihrer Krankenversicherung zur Verfügung gestellt. Einen Auszug der GOP mit den Leistungen und Honorierungen, die für die Psychotherapie wesentlich sind, finden Sie hier.

 

Selbstzahler

 

Es besteht auch die Möglichkeit die Kosten für die Therapie selbst zu übernehmen. Dies empfiehlt sich unter Umständen, wenn Ihre Police die Kosten nur für eine begrenzte Anzahl Sitzungen pro Jahr abdeckt und Sie die Therapie noch fortsetzen möchten, oder wenn Sie nicht wünschen, dass eine Diagnose bei Ihrer Versicherung gespeichert wird, weil Sie daraus möglicherweise entstehende Nachteile befürchten. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und orientiert sich an dem 3,5fachen Satz, hieraus ergibt sich ein Stundensatz (50 min) von 153 Euro.

 

Berufshaftpflicht/ Unfallversicherung

 

Wenn z.B. ein Arbeitsunfall psychische Folgen nach sich zieht, welche die Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie rechtfertigen, übernehmen die Träger in der Regel die Kosten für die ersten fünf probatorischen Sitzungen. Weitere Sitzungen müssen, falls notwendig, im Anschluss daran beim Versicherungsträger beantragt werden.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Stundensatz (50 min) beträgt 100,55 Euro. Einen Auszug der GOP mit den Leistungen und Honorierungen, die für die Psychotherapie wesentlich sind, finden Sie hier.

 

 

 

 


In Ausnahmenfällen können mit Ihrem Einverständnis bei bestimmten Behandlungsmethoden zusätzliche Kosten entstehen: z.B. Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Rahmen der Expositionsbehandlung, etc.